15.12.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Feststellung des Jahresabschlusses 2019. Im Haushaltsjahr 2019 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die Entnahme aus der Kapitalrücklage und die Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 6

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=203150&selfaction=print