07.04.2021 - 5 Beratung über Anregungen und Hinweise von Anlie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Das Planungsbüro stellt nochmals die technischen Details der Planung zum Ausbau der Kurzen Straße und Straße der Jugend dar. Sodann wird von Herrn Wunrau auf die Stellungnahme der Bürger eingegangen. Die Anfrage zu möglichen Stellflächen im Bereich des Wohnblockes im Straßenabschnitt Straße der Jugend wird dahingehend beantwortet, dass die davorliegenden Stellflächen dem Eigentümer des Wohnblockes zugeordnet werden sollten.

 

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: -

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

Die Anfrage zur möglichen Barrierefreiheit für die Zuwegung zum Wohnblock wird dahingehend beantwortet, dass die Eigentümer dafür zuständig wären.

 

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: -

 

Auch diesem Vorschlag stimmen die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig zu.

 

Die Anfrage, ob die bestehenden Parkplätze nicht einfach so belassen werden können, wird verneint, da das Ziel der Baumaßnahme auch eine geordnete Parksituation ist.

 

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: -

 

Des Weiteren wird von den Anliegern angeregt, dass ein Radweg mit geschaffen werden sollte. Hierzu wird die Auskunft gegeben, dass eine Insellösung, also nur für diesen Bereich, verkehrstechnisch nicht ratsam ist und Gesamtlösungen gefunden werden müssen. Der Bereich der Straße der Jugend ist für die Anordnung eines Radweges zu schmal.

 

Zu den Anfragen, ob Flächen von Eigentümern für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden, wird zum Ausdruck gebracht, dass dieses nicht der Fall ist.

 

Zur Anfrage, ob es Abstandsflächen zwischen Bordsteinen und Grundstücksgrenzen gibt, erfolgt die Auskunft aus dem Planungsbüro und vom Bauausschussvorsitzenden, dass keine Vorschrift bekannt ist, dass hier Abstände eingehalten werden müssen.

 

Der Hinweis, dass die Medien wie Fernwärmeleitungen, Strom, Wasser und Gas sehr flach in diesem Bereich liegen, wird zur Kenntnis genommen und ist durch das Ingenieurbüro zu prüfen.

 

Die Anfrage, ob die Größe der Parkfläche für die immer größer werdenden Autos ausreicht, wird technisch erläutert und darauf verwiesen, dass die Planung der Parkflächen entsprechend den anerkannten Regeln für Technik erfolgt.

 

Der Hinweis für die Aufstellung von Mülltonnen im Bereich der Eigenheime wird dahingehend beantwortet, dass eine Bereitstellung auf dem eigenen Grundstück zur Abholung üblich ist.

 

Der Hinweis zur Parksituation in diesem Bereich wird dahingehend beantwortet, dass die Planung dieses Bereiches gerade eine geordnete Parksituation schaffen soll.

 

Über die so ergänzte Stellungnahme wird abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Hinweise und Anregungen zur Vorplanung für den Ausbau und die Umgestaltung der Straße der Jugend und der Kurzen Straße in der weiteren Planung zu berücksichtigen:

 

Das Planungsbüro stellt nochmals die technischen Details der Planung zum Ausbau der Kurzen Straße und Straße der Jugend dar. Sodann wird von Herrn Wunrau auf die Stellungnahme der Bürger eingegangen. Die Anfrage zu möglichen Stellflächen im Bereich des Wohnblockes im Straßenabschnitt Straße der Jugend wird dahingehend beantwortet, dass die davorliegenden Stellflächen dem Eigentümer des Wohnblockes zugeordnet werden sollten.

 

Die Anfrage zur möglichen Barrierefreiheit für die Zuwegung zum Wohnblock wird dahingehend beantwortet, dass die Eigentümer dafür zuständig wären.

 

Die Anfrage, ob die bestehenden Parkplätze nicht einfach so belassen werden können, wird verneint. Da das Ziel der Baumaßnahme auch eine geordnete Parksituation ist.

 

Des Weiteren wird von den Anliegern angeregt, dass ein Radweg mit geschaffen werden sollte. Hierzu wird die Auskunft gegeben, dass eine Insellösung, also nur für diesen Bereich, verkehrstechnisch nicht ratsam ist und Gesamtlösungen gefunden werden müssen. Der Bereich der Straße der Jugend ist für die Anordnung eines Radweges zu schmal.

 

Zu den Anfragen, ob Flächen von Eigentümern für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden, wird zum Ausdruck gebracht, dass dieses nicht der Fall ist.

 

Zur Anfrage, ob es Abstandsflächen zwischen Bordsteinen und Grundstücksgrenzen gibt, erfolgt die Auskunft aus dem Planungsbüro und vom Bauausschussvorsitzenden, dass keine Vorschrift bekannt ist, dass hier Abstände eingehalten werden müssen.

 

Der Hinweis, dass die Medien wie Fernwärmeleitungen, Strom, Wasser und Gas sehr flach in diesem Bereich liegen, wird zur Kenntnis genommen und ist durch das Ingenieurbüro zu prüfen.

 

Die Anfrage, ob die Größe der Parkfläche für die immer größer werdenden Autos ausreicht, wird technisch erläutert und darauf verwiesen, dass die Planung der Parkflächen entsprechend den anerkannten Regeln für Technik erfolgt.

 

Der Hinweis für die Aufstellung von Mülltonnen im Bereich der Eigenheime wird dahingehend beantwortet, dass eine Bereitstellung auf dem eigenen Grundstück zur Abholung üblich ist.

 

Der Hinweis zur Parksituation in diesem Bereich wird dahingehend beantwortet, dass die Planung dieses Bereiches gerade eine geordnete Parksituation schaffen soll.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -

 

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Anlagen zur Vorlage