25.05.2021 - 5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird festgelegt, dass die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung zu dulden ist. Die Aufstellung des B-Planes lehnt sich an den Festsetzungen des B-Plan Nr. 7 an. Der Geltungsbereich wird erläutert.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ellerbergssoll 2" in Lübow. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha und wird wie folgt begrenzt:
  • im Norden: durch die Landesstraße L 103 - Mecklenburger Straße
  • im Osten: durch Wohngrundstücke am Kletziner Weg
  • im Süden: durch das Wohngebiet Ellerbergssoll 1
  • im Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche

Planungsziel ist Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Eigenheimbebauung in westlicher Ortsrandlage von Lübow.

  1. Für die geplante Hauptnutzung ist das Baugebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung als Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.
  2. Die bebauten Grundstücke an der Mecklenburger Straße, Flurstücke- Nr. 73/3 und 73/4, sollen in das Plangebiet einbezogen und entsprechend ihrer Nutzung als Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt werden.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=209549&selfaction=print