09.06.2021 - 7 Informationen zum Stand Nutzung Dorfgemeinschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Voß erläutert die für die Nutzung / Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) aktuell geltenden Regelungen gem. 7. Änderung der Corona-LVO MV vom 01.06.2021.
Für die Nutzungen des DGH durch Vereine, wie z.B. Seniorensport, Frauensport, Paartanz, gelten Rechtsgrundlagen aus § 2 (24) und (27) Corona-LVO MV mit den dazugehörigen Anlagen.
Die Anlagen beinhalten Auflagen, die zum Sitzungszeitpunkt noch bindend sind und keine Lockerungen für benannten Gruppen und deren Aktivitäten hervorbringen.
Der Grundsatz GGG – getestet / genesen / geimpft hält das In-Schwung-Kommen der Vereinsarbeit momentan noch sehr zurück.
Das Landeskabinett hat sich vor dem Hintergrund der niedrigen Corona-Zahlen am 8. Juni auf die nächsten Lockerungsschritte in MV ab dem 11. Juni 2021 verständigt. Hierzu wird die gesetzliche Ausführung in Kürze erwartet.
Herr Voß bittet die Verwaltung nach Bekanntwerden um die Weiterleitung entsprechender Informationen.