07.06.2021 - 6 Beratung über die Berücksichtigung immissionssc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Tessmer erläutert:

 

In der Nutzungsbeschreibung zum Bauantrag für das Dorfgemeinschaftshaus wird beantragt, dass Feiern mit Tanz bis ca. 02.00 Uhr möglich sein sollen. Daraus ergibt sich für die Zeit nach 22.00 Uhr nach Aussagen des zuständigen Bearbeiters für Immissionsschutz beim Landkreis eine kritische Situation und er fordert ein entsprechendes Gutachten zu den Auswirkungen der nächtlichen Lärmimmissionen die vom Gebäude, den außerhalb des Gebäudes stehenden Rauchern und den ggf. mit Fahrzeugen abreisenden Nutzern ausgehen.

 

Wenn die Gemeinde allerdings die Nutzungsbeschreibung ändert, sodass alle Veranstaltungen spätestens um 21.30 Uhr enden und einschließlich Abreise um 22.00 Uhr Ruhe wäre, kann auf das Gutachten verzichtet werden.

 

Für Verstöße, die zur Anzeige gebracht werden, müsste die Gemeinde haften.
 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ändert die geplante Nutzung für das künftige Dorfgemeinschaftshaus dahingehend, dass alle Veranstaltungen spätestens um 21.30 Uhr enden und einschließlich Abreise ab 22.00 Uhr die nächtlichen Ruhezeiten nach TA-Lärm eingehalten werden können.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 6

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -