28.06.2021 - 8 Beratung über die Berücksichtigung immissionssc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Gemeindevertretung beraten sehr umfangreich, ob die Änderungen in der Antragstellung vorgenommen werden sollten. Für sie ist es unverständlich, dass ein Dorfgemeinschaftshaus um 22:00 Uhr schließen muss.

 

Nach Hinweisen durch den Leitenden Verwaltungsbeamten, dass für die immissionsrechtlichen Belange, vor allen Dingen Lärm, der Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig ist und andere Dorfgemeinschaftshäuser ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen sind, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung ändert die geplante Nutzung für das künftige Dorfgemeinschaftshaus dahingehend, dass alle Veranstaltungen spätestens um 21.30 Uhr enden und einschließlich Abreise ab 22.00 Uhr die nächtlichen Ruhezeiten nach TA-Lärm eingehalten werden können.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -