13.09.2021 - 8 Beratung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibu...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 8
 
- Gremium:
 - Gemeindevertretung Ventschow
 
- Datum:
 - Mo., 13.09.2021
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 19:00
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Silke Plieth
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Ventschow nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:
- Die Einschränkung der Siedlungstätigkeit und des Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
 - Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
 - In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
 - Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3
 
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 (wie Dokument) 
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 262,1 kB 
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