21.09.2021 - 10 Beratung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Bratung wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt zur o. g. Teilfortschreibung wie folgt Stellung:

  1. Die Einschränkung der Siedlungstätigkeit und des Einwohnerwachstums auf 3 Prozent in den nichtzentralen Orten beschneidet in unzulässiger Weise die kommunale Selbstverwaltung.
  2. Bei der Verdichtung der Flächeninanspruchnahme sind bauliche Missstände wie z. B. ehemalige Liegenschaften der LPG extra als zusätzliche Wohnbaupotenziale auch in den nichtzentralen Orten als Entwicklungsmöglichkeiten über 3 Prozent mit auszuweisen.
  3. In der Infrastrukurausstattung sind die Kriterien der Sicherung des Brandschutzes und vorhandenen Naherholungspotenziale mit auszuweisen.
  4. Die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ist in der Berechnung der Wohnraumbilanz von 3 Prozent nicht mit anzurechnen. Siehe Punkt 2.2.2 Nr. 3.
  5. Bei der flächenmäßigen Ausdehnung (2.640 Einwohner und 6.549 ha) einer Gemeinde wie Bobitz ist das bei der Berechnung der Wohnraumbilanz mit zu berücksichtigen. Die Entwicklung sollte nicht allein im Hauptort erfolgen, sondern auch in den nächst größeren Siedlungszentren.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

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Anlagen zur Vorlage