27.05.2009 - 11.1 Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben und Be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird über die Vorlage diskutiert. Da keine Angaben gemacht werden können, wie die Instandsetzung des Daches aussehen soll und nur eine Kostenschätzung vorliegt, möchten die Abgeordneten zur nächsten Gemeindevertretersitzung den Planer des Ingenieurbüros einladen und diesen vortragen lassen, welche Vorstellungen für die Erneuerung des Daches bestehen.

Die Abgeordneten stimmen nur der Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.000,- €  zu.

Die Entscheidung für die Vorbereitung und Durchführung für die Instandsetzung des Daches der Kegelbahn am Dorfgemeinschaftshaus und zur Auslösung der Aufträge, erfolgt nach Beratung mit dem Ingenieurbüro in der nächsten Sitzung.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Ausgaben

 

in Höhe von                               8.000 EUR .

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22064&selfaction=print