10.10.2007 - 12 Grundsatzbeschluss zur Art und Weise der Randbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Storm vom gleichnamigen Ingenieurbüro erhält die Möglichkeit, die den Abgeordneten vorliegende Kostenschätzung zu erläutern.

Er geht insbesondere auf die unterschiedlichen Bauabschnitte ein und betont, dass aus seiner Sicht diese Maßnahmen die zweckmäßigsten wären. Er begründet die Notwendigkeit des Setzens der Bordsteine und der Bodenarbeiten im Bereich des Loses 2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 70.400,- €, wobei nicht alle Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden müssten.

Die von den Abgeordneten gestellten Fragen werden durch Herrn Storm beantwortet.

Im Ergebnis der Diskussion wird folgende Beschlussformulierung erarbeitet.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die im Haushaltsplan 2007 vorgesehenen finanziellen Mittel für die Straßenreparatur werden in folgender Reihenfolge eingesetzt:
    1. Reparatur Straße Martensdorf
    2. Reparatur Straße Schulenbrook

Die dann noch zur Verfügung stehenden Mittel werden für das Los 2 verwandt.

  1. Der weitere Ausbau der Mecklenburger Straße wird entsprechend dem Vorschlag des Projektierungsbüros Los 1 und Los 3 für 2008 vorgesehen. Die dazu im Haushalt 2007 zur Verfügung stehenden Mittel sind auf das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen. Für das Haushaltsjahr 2008 sind entsprechende finanzielle Mittel zu planen. Das Ingenieurbüro Storm erhält den Auftrag zur Projektierung dieser Baumaßnahme.

 

Sodann wird über die so formulierte Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7           

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7                                                            

Ja- Stimmen: 7                                                                     

Nein- Stimmen: -                                                                  

Stimmenthaltungen: -                                                           

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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