14.09.2009 - 7 Beschluss über den Entwurf und die erneute Ausl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 14.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bobitz beschließt:
- Die geänderten entwürfe des
Bebauungsplanes Nr. 9 und der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Die entwürfe des Planes und der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
- Die berührten Träger
öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche
Auslegung zu unterrichten.
- Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
- Es wird bestimmt , dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden
können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.