02.11.2009 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur 1.Nachtragsha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung und geht insbesondere darauf ein, dass auf Grund der Investitionen insbesondere der Rekonstruktion der Kita Tressow nach § 48 der KV ein Nachtragshaushalt notwendig ist.

 

Darüber hinaus legt er dar, dass insbesondere solche Maßnahmen wie die Anschaffung eines Hebekissensatzes für die FFw Bobitz, der Geschirrspüler der Kita aber auch der Abwasseranschluss in Dalliendorf zusätzlich für Investitionsbedarf gesorgt hat.

Dessen ungeachtet werden gegenüber dem Haushaltsansatz für 2009 37.100,00 € weniger zur Deckung des Verwaltungshaltes aus der Rücklage zu entnehmen sein. Dieses ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Gewinnanteile der E.on edis um 70 T€ und die Gewerbesteuer um 20 T€ erhöht haben.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2009.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               11

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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