02.11.2009 - 9 Festlegung eines Fördergebietes in Tressow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 02.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Beschussvorlage und die Anregung des Bauausschusses, den Wohnblock Haus Nr. 14
in Tressow mit abzureißen, werden umfangreich erörtert.
Herr
Rohde legt dar, dass es von Seiten der Wohnungsgesellschaft Gägelow auf
Nachfrage großes Interesse gibt, auch diesen Wohnblock in die Rückbaukonzeption
mit einzuarbeiten. Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass nach
Auffassung der Verwaltung nach Abriss der 3 Wohnblöcke Außenbereich entstehen
würde.
Sodann
stellt Herr Seeger folgenden Antrag:
Der
Wohnblock auf dem Flurstück 32/4 der Gemarkung Tressow ist in das Grobkonzept
zum Antrag auf Rückbau der leerstehenden Wohnungen mit aufzunehmen und mit
abzureißen. Dieses ist als letzter Satz in die Beschlussvorlage einzuarbeiten.
Abstimmung
darüber: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Über die
so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bobitz beschließt im Rahmen des Förderprogramms „ Rückbau
von leer stehenden dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnungen“ folgendes
räumlich festgelegtes Fördergebiet:
nördlich des Meiersdorfer Weges die Flurstücke 32/2, 32/3 32/4, 32/10,
32/9, 32/6, 31/2, 31/3, 31/4 der Flur 1 und südlich des Meiersdorfer Weges die
Flurstücke 7/35, 7/37, Teilstück aus 7/51, 7/46, 7/11, 7/12, 7/26, 7/28 und
7/29177/1, 177/2, 178 und 179 der Flur 2
in der Gemarkung Tressow.
Ebenso
beschließt die Gemeindevertretung Bobitz das in der Anlage beigefügte
Grobkonzept.
Der
Wohnblock auf dem Flurstück 32/4 der Gemarkung Tressow ist in das Grobkonzept
zum Antrag auf Rückbau der leerstehenden Wohnungen mit aufzunehmen und mit
abzureißen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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