04.11.2009 - 17 Antrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sawiaczinski erläutert, dass es von Seiten der Gemeinde kaum Versagungsgründe zu diesem Bauantrag gibt. Das Ordnungsamt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen hat schon während der Phase der Gewebegenehmigung alle Möglichkeiten geprüft, dass die Nutzung im Rahmen einer Paintballhalle untersagt werden kann. In Mecklenburg – Vorpommern gibt es dazu keine rechtlichen Möglichkeiten.

Nach weiterer Diskussion wird die Beschlussvorlage dahin gehend geändert, dass die Gemeindevertretung nur der Nutzungsänderung eines Teiles einer Lagerhalle zustimmt.

Nach Änderung des Beschlussgegenstandes wird so darüber abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg stimmt der Nutzungsänderung eines Teiles der Lagerhalle zu einer Paintballhalle auf dem Flurstück 356/11, Flur 2, der Gemarkung Karow, zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      13

davon Anwesende:                                                                13

Ja- Stimmen:                                                                           9

Nein- Stimmen:                                                                       4

Stimmenthaltungen:                                                                -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                            -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27706&selfaction=print