09.12.2009 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

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Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2008 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.