15.12.2009 - 9 Bestätigung des Leistungsumfanges für die Sanie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Kästner und Herr Bombowsky als zuständige Fachplaner anwesend.

Zunächst erläutert Frau Kästner sehr umfangreich, welche Baumaßnahmen im Hochbaubereich notwendig sind, um insbesondere auch den Krippenbereich in das 1. Erdgeschoss umziehen zu lassen,

Schwerpunkt dabei ist neben der Neugestaltung des Sanitärtraktes insbesondere auch die Fußbodenerneuerung.

Herr Bombowsky legt dar, dass die gesamte Elektroinstallation nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht und eine erhebliche Gefahr davon ausgeht.

Daher ist es notwendig in allen Räumen die Elektrotechnik zu verändern und diesbezüglich auch die Verteilungspunkte den Brandschutzanforderungen anzupassen, da ein Elektroverteiler innerhalb von Fluchtwegen nicht zulässig ist.

Herr Woitkowitz legt noch mal dar, dass sich auf Grund der neuen HAOAI die Planungskosten erhöht haben.

In der Diskussion wird deutlich, dass die Gemeindevertretung sehr wohl bestrebt ist, das Bauvorhaben durchzuführen, jedoch auch auf die Risiken der Nichtauslastung gerade des Krippenbereiches aufmerksam macht.

Herr Rohde erläutert dazu, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kindereinrichtungen des Amtes mehr als ausgelastet sind.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Leistungsumfang für die Sanierung und den Umbau der Kindertagesstätte gemäß der Erläuterungen der Planer in dem Schreiben des Ingenierbüros für Elektroplanung Herrn Bombowsky vom 28.11.2009.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7           

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         5           

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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Anlagen zur Vorlage