27.01.2010 - 13 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Entwürfe der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ für den Bereich: Erweiterung des Plangebietes an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches um die Teilflächen der Flurstücks- Nr. 114/41, 114/46, 118/1, 118/5 und 116/1, Gemarkung Bobitz, Flur 1 und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage