04.03.2010 - 10 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-P...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

-          Anfrage Herr Kraatz, warum plötzlich von 2 MW auf 3 MW vergrößert ?

Herr Müller antwortet, dass damals noch keine Anlagenplanung vorlag.

Herr Müller erläutert das geplante Vorhaben.

-          soll zur Gaseinspeisung genutzt werden

-          vor Planung sollte eine Prognose zu den Auswirkungen erstellt werden

-          Schall wird lt. Prognose eingehalten

-          Geruchsprognose sagt aus, dass Standort schon vorbelastet ist (jetzt schon zu hoch) erhöht sich an der Kletziner Straße und in der Bahnhofstraße im Bereich des zulässigen

-          Lärmschutz zur Kletziner Straße – 6 m hoch

-          23 LKW täglich normaler Verkehr

-          98 LKW täglich während der Hochzeit

-          Woher input ? – 4 Landwirte (Versorgung gesichert)

-          Da Mais Hauptstoff ist, wird befürchtet, dass Monokultur entsteht bis hin zu genmanipuliertem Mais

-          Gülle – 10 LKW´s pro Woche aus Losten

-          Bahnhofstraße soll nicht der Belastung standhalten

-          Wie viel % Maisanbaufläche aus der Umgebung werden benötigt, konnte nicht beantwortet werden

-          Wohin den output bringen? Konnte auch nicht konkret gesagt werden

-          Hatte Vorhabenträger vorab eine Stellungnahme vom Staun eingeholt? – Nur telefonisch angefragt

-          Was für einen Vorteil hat die Gemeinde von so einer Anlage an diesem Standort? – mindestens 2 Arbeitsplätze, Zulieferer und Landwirte partizipieren auch davon 

-          Ist eine 3 MW – Anlage geplant? Nein, 2,5 MW Gas und 055 MW  3 HKW

-          Geruch: In die Gruben kommt Gülle und Silosickersaft mit Folien abgedeckt, die nicht gasdicht sind

Stinkt es nun?! Zum Teil, Dach mindert nur.

-          Belastungen sämtlicher Art sind nicht nur für 1 – 2 Jahre, sondern für zig Jahre da!

Stellungnahme Bauamt:

-          Alle Bewohner der Kletziner Straße und der Bahnhofstraße werden durch Schall, Geruch und Verkehrsaufkommen extrem benachteiligt.

-          Staun wird keine Genehmigung wegen Abstand und Geruch erteilen!!

-          LKW – Verkehr muss hin und zurück betrachtet werden, also 46 LKW normal und 196 LKW in Hochzeiten

-          Geruchswerte wie im Gutachten gelten nicht für solche industriell – gewerblichen Anlagen, daher lt. Staun viel zu hoch

-          Abstandserlass aus Mecklenburg - Vorpommern gilt! 300 m auch aus Gründen der Sicherheit zwingend erforderlich

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Für das Gebiet:      Gemeinde Dorf Mecklenburg, Gemarkung Dorf Mecklenburg Flur 1,

Flurstücke - Nr. 66/4 und 66/1 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 6,6 ha.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt: 

-          Errichtung einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz,

-          die Biogasanlage wird ausschließlich auf Basis nachwachsender Rohstoffe betrieben,

-          die Anlagengröße entspricht einer Leistung von max. 3 MW el  bzw. einer    Feuerungswärmeleistung von  8,2 MW (wenn zusätzlich ein BHKW mit 500 KW el  errichtet wird),

-          für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gelten die Aussagen der Vorhabenbeschreibung.

 

2.      Vorhabenträger ist die Firma agri.capital GmbH mit Sitz in Münster

3.      Vorliegende Schall- und Geruchsimmissionsprognosen belegen die Verträglichkeit des Vorhabens

4.      Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber sind städtebauliche Verträge zu schließen.

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7                       

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         1

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              4

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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Anlagen zur Vorlage