18.03.2010 - 7 Antrag der Gemeinde Bad Kleinen zur Festlegung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 18.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
-
von
16 abstimmungsberechtigten Mitgliedern sind 14 anwesend. (es fehlen: Herr
Friese und Herr Gericke) –
Herr Kreher erläutert den Grund der vorliegenden
Beschlussvorlage.
-
Aufgaben
des Bauhofes für die Gemeinden sollten genau bestimmt werden. Mit Einführung
der Doppik ist eine andere Form der Steuerung gegeben. Zeitpunkt ist aus seiner
Sicht günstig, erstmalig im Jahr 2011.
-
Alle
Mitglieder des Hauptausschusses sind für eine gerecht Abrechnung.
-
Herr Becher ist für eine Prüfung noch in diesem
Jahr und die Bildung einer Arbeitsgruppe um herauszustellen, welche Leistungen
der Bauhof überhaupt erbringen soll.
-
Herr Glöde, Verantwortungsbereich nur Bad
Kleinen kann nicht sein
-
Herr Rohde: Kosten- und Leistungsrechnung wird
für den gesamten Bauhof eingeführt
-
Herr Kreher beantragt, aus dem Beschlusstext
„im Verantwortungsbereich der
Gemeinde Bad Kleinen“ zu streichen.
Abstimmung
über den Antrag:
Ja-Stimmen:
14 Nein-Stimmen: - Stimmenthaltungen: -
Sodann
wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Für die
Arbeitsaufgaben des Bauhofes soll ein Arbeitsplan erstellt werden, der die
regelmäßig abzuarbeitenden Arbeiten, Instandhaltungen und Wartungen sowie eine
genaue Beschreibung bzw. Abgrenzungen der Leistungen zu Privatgrundstücken,
Firmengrundstücken, Anlagen des Zweckverbandes, Straßen und Plätzen anderer
Rechtsträger und Anlagen des Wasser- und Bodenverbandes enthält. Gleichzeitig
soll die Abregungsbasis der Bauhofleistungen ab 2011 von dem bisherigen Maßstab
Anteil Amtsumlage auf geleistete Arbeitsstunden und zugeordneten Kosten für die
jeweilige Gemeinde umgestellt werden.
