26.04.2010 - 5 Beschlussfassung über eine Gebührenordnung zur ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Naujoks: Das Foyer muss noch extra ausgewiesen werden mit 50.- €

 

Vorschläge zur Änderung in der Gebührenordnung

§ 4 (2)              … mind. 14 Tage …

§ 8 (2)              Familien- und Vereinsfeiern in der Sporthalle

                        - bis zu   6 Std.                        50,- €

                        - bis zu 24 Std.                        75,- €

                        - Silvester- und

                          Faschingsveranstaltungen 100,- €

- Familien- und Vereins-

  feiern im Foyer                      50,- €

§ 8 (3)              wird in dem vorliegenden Wortlaut gestrichen, da die Kita unter die Rubrik

Interessengruppe fällt und somit einen Jahresbeitrag von 100,- € entrichten kann

§ 8 (4)              ist dann (3)

                        Ein preis hierzu ist zu verhandeln

§ 9 (2)              neuer Satz:

Der Bürgermeister kann auf Antrag ortsansässiger Vereine zum Zwecke von vereinstypischen Proben und Übungen die Nutzungsgebühr erlassen.

(3)                           entfällt

 

Mit diesen Änderungen stimmen die Mitglieder des Ausschusses der Gebührenordnung zu.

 

Ja-Stimmen: 6                         Nein-Stimmen: -                   Stimmenthaltungen: -

 

Der Nutzungsvertrag wird so einstimmig angenommen.

 

Ja-Stimmen: 6                         Nein-Stimmen: -                   Stimmenthaltungen: -

 

 

Herr Naujoks ändert die Gebührenordnung um, mit den neuen Änderungen, damit beides zur Abstimmung der Gemeindevertretung eingereicht werden kann.

 

Frau Giesche fragt nach, ob die Nutzung der Matten für die Rückenschule weiter genehmigt wird?

Herr Woitkowitz erklärt, dass die alten matten noch 2 x genutzt werden (Maibaumsetzen + Dorffest)

Herr Skanska bietet die Judo – Matten an (1 x 1 m), die dafür auch geeignet sind.     

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Groß Stieten, die als Anlage beigefügte „Gebührenordnung der Gemeinde Groß Stieten zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Groß Stieten“ mit den vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

Der ebenfalls in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag soll sodann bei der Vergabe von Räumlichkeiten entsprechend obiger Ordnung angewendet werden.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=34403&selfaction=print