05.05.2010 - 5 2. Änderung F-Plan der Gemeinde Bad Kleinen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ø      Bahnflächen nur noch redaktionell darstellen

 

Ø      Löschwasserentnahmestellen müssen beim Wasserschifffahrtsamt beantragt werden (im B-Plan-Verfahren)

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

3.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

5.      Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.

6.      Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               9

davon besetzte Mandate:                                                      9

davon Anwesende:                                                                8

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage