25.08.2010 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss 1. Änderung B-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.  Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ für das Gebiet:

-          nördliche Grenze des Plangeltungsbereiches, Teilfläche aus Flurstück-Nr. 75/3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         6

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -