25.08.2010 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss 1. Änderung B-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 25.08.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
von der Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden
berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
- Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, BGBI. I S. 2414 sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I
S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs-
und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez.
1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Hohen Viecheln Nord“ für das Gebiet:
-
nördliche Grenze des
Plangeltungsbereiches, Teilfläche aus Flurstück-Nr. 75/3, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.