05.12.2007 - 12 Bebauungsplan Nr. 5 "Gewerbegebiet Metelsdorf" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert das B-Plan-Verfahren, welches auf Grund fehlender Ausgleichspflanzungen vorerst geruht hat. In diesem Zusammenhang erklärt er, dass nunmehr sich ein geeigneter Standort an der B 208 Abzweig Klüssendorf gefunden hat, auf welchem eine Streuobstwiese mit rund 220 Bäumen geschaffen werden könnte.

Die Planungssumme beläuft sich auf ca. 20 – 25 T€.

In diesem Zusammenhang wirft Herr Schwank ein, dass es auf Grund des Bodenneuordnungsverfahrens eine vereinfachte Möglichkeit zur Inbesitznahme dieses Grundstückes gibt. Es wird vereinbart, dass er dazu eine Planvereinbarung der Gemeinde zukommen lässt.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet wird auch über die gegenwärtig verrohrte Vorflut, an welche die Regenentwässerung des Gewerbegebietes angeschlossen werden muss, debattiert.

Hier käme eine weitestgehende Öffnung dieser Vorflut als offener Graben in Frage, welche ebenfalls als Ausgleichsfläche nutzbar ist.

Nach weiterer Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1)              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbegebiet Metelsdorf", der Entwurf der   

    Begründung sowie der Entwurf des Umweltberichts werden in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

2)              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 sowie die Entwürfe der Begründung und des  

    Umweltberichts sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3)              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von 

    der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern

    und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4)              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7             

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7             

Ja- Stimmen: 7             

Nein- Stimmen: -             

Stimmenthaltungen: -             

Befangenheit nach § 24 KV M-V: