31.08.2010 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Kita...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoppe erläutert intensiv die Beschlussvorlage und das Zustandekommen der Platzkosten.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister schlägt sie den Ausschussmitgliedern vor, für beide Einrichtungen die gleichen Elternbeiträge zu erheben und dafür die Elternbeiträge der Kindereinrichtung Tressow zu nehmen, da diese unter den Platzkosten und Elternbeiträgen von Bobitz liegen.

Als Begründung wird angeführt, dass es beides Kindereinrichtungen der Gemeinde Bobitz sind und die Eltern deshalb die gleichen Gebühren in den Einrichtungen bezahlen sollten.

Die Gemeinde stellt damit alle Eltern bei den Platzkosten gleich, die ihr Kind in den Einrichtungen der Gemeinde haben. Gleichzeitig wird im Rahmen der Haushaltssicherung der Stützungsbetrag für die Platzkosten in der Krippe, der bisher in Bobitz bei 10 % lag, abgebaut.

Aufgrund der größeren Steigerung der Platzkosten in Tressow empfehlen die Sozialausschussmitglieder, zukünftig jährliche Platzkostenverhandlungen durchzuführen.

Außerdem wird darum gebeten, aufgrund der Steigerung nicht nur einen Aushang in der Kindereinrichtung zur Erhöhung der Platzkosten für die Eltern zu machen, sondern für alle Eltern eine Information mit kurzen Erläuterungen zu geben.

Der Sozialausschuss einigt sich auf die folgenden Elternbeiträge und empfiehlt der Gemeindevertretung, diesen zuzustimmen:

 

Kita     2010

 

Bobitz

Tressow

 

Krippe

Betrag

in €

Betrag

in €

Ganztagsplatz

 

 

295

295

Teilzeitplatz

 

 

192

192

Halbtagsplatz

 

 

142

142

 

Kindergarten

 

 

Ganztagsplatz

 

 

132

132

Teilzeitplatz

 

 

94

94

Halbtagsplatz

 

 

76

76

 

Hort

 

 

Ganztagsplatz

 

 

85

85

Halbtagsplatz

 

 

57

57

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ab dem 01.10.2010 die in der Anlage 5 enthaltenen Elternbeiträge für die Kindertagesstätten Bobitz und Tressow zu erheben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7             

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage