20.09.2010 - 26 Entwurf- und Auslegungsbeschluss über den vorha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quandt informiert über die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ für das Gebiet: Gemeinde Bobitz, Gemarkung Dambeck Flur 1, Flurstücke- Nr. 20/4, 23/36, 20/7 (teilw.)  - südlich des Betriebsgeländes der Milchviehanlage – Landhof Bobitz e. G. und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         11

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -