29.09.2010 - 6 Beschluss über den Entwurf- und die Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 29.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert, dass sich der Vorhabenträger
und das Konzept geändert haben im Vergleich zu dem vorhergehenden Entwurf. Die
Anlage ist auf 2 MW begrenzt. Zur Beantwortung von Bedenken von Bürgern in
Petersdorf wurde bereits ein Gutachten über Geruchsimmission erarbeitet. Ein
Gutachten zum Schallschutz kommt noch. Er schätzt ein, dass keine
Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Herr Melich begründet nochmals die Bedenken, die
er als Anwohner auch hat.
Herr Glöde – als Vertreter des
Vorhabenträgers, bittet um Rederecht, welches ihm gewährt wird, und erläutert
das geänderte energetische Konzept und den geplanten Ablauf zur Bauvorbereitung
und Vorbereitung der Betreibung. (Verträge mit den Landwirten zum Input und dem
Zweckverband über die Abnahme des Gases)
Die
Gewerbesteuern in H. v. 600 – 800 T€ innerhalb von 20 Jahren gehen
an die Gemeinde Dorf Mecklenburg.
Herr Melich hat Bedenken bzgl. der Transporte
und der zu erwartenden Straßenschäden – 40.000 t im Durchschnitt.
Herr Sawiaczinski sichert zu, dass entsprechende
Regelungen in den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger noch vor dem
Satzungsbeschluss aufgenommen werden.
Herr Kraatz schlägt vor, die Gülle direkt per
Leitung von Losten dorthin zu pumpen, um Transporte zu verringern.
Herr Glöde nimmt den Vorschlag mit. Er bietet
an, mit Interessenten nach Rügen zu fahren, um eine Anlage zu besichtigen.
Es wird
eine Informationsveranstaltung geben.
Die
Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die
Beschlussfassung.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr.
15 „ Biogasanlage Hof
Mecklenburg
„ für das Gebiet : Gemarkung Dorf Mecklenburg/ Petersdorf, Flur 2 / 1,
Flurstücke- Nr.
265/2 (teilw.), 266, 267 (teilw.), 36 (teilw.), 38 (teilw.), 40, 55
(teilw.)
und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind zu beteiligen und über die
öffentliche
Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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(wie Dokument)
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894,7 kB
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