29.09.2010 - 6 Beschluss über den Entwurf- und die Auslegung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert, dass sich der Vorhabenträger und das Konzept geändert haben im Vergleich zu dem vorhergehenden Entwurf. Die Anlage ist auf 2 MW begrenzt. Zur Beantwortung von Bedenken von Bürgern in Petersdorf wurde bereits ein Gutachten über Geruchsimmission erarbeitet. Ein Gutachten zum Schallschutz kommt noch. Er schätzt ein, dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Herr Melich begründet nochmals die Bedenken, die er als Anwohner auch hat.

Herr Glöde – als Vertreter des Vorhabenträgers, bittet um Rederecht, welches ihm gewährt wird, und erläutert das geänderte energetische Konzept und den geplanten Ablauf zur Bauvorbereitung und Vorbereitung der Betreibung. (Verträge mit den Landwirten zum Input und dem Zweckverband über die Abnahme des Gases)

Die Gewerbesteuern in H. v. 600 – 800 T€ innerhalb von 20 Jahren gehen an die Gemeinde Dorf Mecklenburg.

Herr Melich hat Bedenken bzgl. der Transporte und der zu erwartenden Straßenschäden – 40.000 t im Durchschnitt.

Herr Sawiaczinski sichert zu, dass entsprechende Regelungen in den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger noch vor dem Satzungsbeschluss aufgenommen werden.

Herr Kraatz schlägt vor, die Gülle direkt per Leitung von Losten dorthin zu pumpen, um Transporte zu verringern.

Herr Glöde nimmt den Vorschlag mit. Er bietet an, mit Interessenten nach Rügen zu fahren, um eine Anlage zu besichtigen.

Es wird eine Informationsveranstaltung geben.

Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

  

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 15 „ Biogasanlage Hof

    Mecklenburg „ für das Gebiet : Gemarkung Dorf Mecklenburg/ Petersdorf, Flur 2 / 1,

    Flurstücke- Nr. 265/2 (teilw.), 266, 267 (teilw.), 36 (teilw.), 38 (teilw.), 40, 55 (teilw.) 

    und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7                       

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                6

Ja- Stimmen:                                                                         5

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

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Anlagen zur Vorlage