13.10.2010 - 7 1. Änderung B-Plan Nr. 4 "Ringstraße - Mitte" d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Ingenieurbüro stadt und haus stellt die 1. Änderung des B-Planes vor und erläutert, warum aus ihrer Sicht die Notwendigkeit besteht, den Baumbestand auszudünnen. Es wird vorgeschlagen, die Ersatzpflanzungen mit Kastanien entlang dem Grundstück Radünz zu tätigen und nicht wie vorgesehen, innerhalb der zu bebauenden Fläche.

Im Zuge der Beratung wird auch darauf eingegangen, dass nur die Bäume, die als zu beseitigende Bäume eingezeichnet sind, auch tatsächlich gefällt werden dürfen. Der Zeitpunkt der Fällarbeiten ist dabei unerheblich.

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt. 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Fläche der Flurstücke 2/37, 2/38, 2/39, 2/40 sowie 16/73 (Ringstraße) im Bereich der vorgenannten Flurstücke in der Gemarkung Groß Stieten eine Änderung zum Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Ziele der Planung: Schaffung von optimierten Erschließungsmöglichkeiten der zukünftigen Wohngrundstücke.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ringstraße – Mitte“ der Gemeinde Groß Stieten ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7             

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              7             

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42974&selfaction=print