25.10.2010 - 7 Beschluss über den Vorentwurf zum vorhabenzogen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch den Planer, Herrn Millahn, wird die Planung vorgestellt.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, das Plangebiet des B-Planes Nr. 8 „Gewerbegebiet Glashagen“ der Gemeinde Bobitz durch den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 für das Gebiet „Fischzuchtanlage Glashagen" zu überplanen. Das Plangebiet liegt in der Flur 1 der Gemarkung Rastorf, westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der Landesstraße 31. Es schließt eine ca. 6 ha große Fläche ein.

 

2.    Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 3 für das Gebiet „Fischzuchtanlage Glashagen" vom 25.10.2010 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1), 4(1) BauGB gebilligt.

 

3.    Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      11

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage