13.08.2007 - 9 Beschluss über die Nichtzahlung des 1. Nachtrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ventschow
- Datum:
- Mo., 13.08.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Linke erläutert nochmals den Sachverhalt und verliest ein Schreiben der DB
Infraprojektbau GmbH vom 19.07.2007 zur Förderung dieser Maßnahme. Der
Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich nach Förderung GVFG 60 %, somit auf
15.074,96 €. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die 1.
Nachtragver-einbarung nicht zu unterzeichnen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Ventschow beschließt die 1. Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung der DB ProjektBau GmbH des BÜ Ventschow km 67,6 abzulehnen.
Ausgangsvereinbarung: anteilige Kosten der Gemeinde: 14.623,00 € ohne Fördermittel
1. Nachtrag: anteilige Kosten der Gemeinde: 37.687,41 € ohne Fördermittel
Wenn der Gemeinde die anteiligen Kosten in Höhe von ca. 38.000,-€ vor Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung bekannt gewesen wären, hätte die Gemeinde Ventschow die Vereinbarung (Bau des Gehweges) abgelehnt.
