23.01.2008 - 6 Satzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
- Datum:
- Mi., 23.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Baku
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Bürgermeister
schlägt eine Veränderung des Steuersatzes im § 6 vor. Derzeit sind in der
Satzung 12 v. H. enthalten. Er benennt Sätze aus umliegenden Ämtern und bittet
um Diskussion.
Herr
Wohlgethan - ist für keine Veränderung
Zwei weitere
Vertreter schlagen 10 v. H. vor.
Der
Bürgermeister stellt
den Antrag, den Satz von 12 auf 10,5 v. H. zu ändern.
Die
Abgeordneten stimmen darüber ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15
davon
besetzte Mandate: 15
davon
Anwesende: 11
Ja-
Stimmen: 9
Nein-
Stimmen: 2
Stimmenthaltungen:
-
Befangenheit nach § 24 KV M-V:
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.Juli 2006 (GVOBL. M-V S. 539), und der §§ 1 bis 3 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) für das Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBL M-V S. 146) die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit der vorgeschlagenen Änderung.