07.12.2010 - 8 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Förster vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde sich ähnlich verhalten müsste, wie das Aktionsbündnis gegen die Altanliegerbeiträge und daher die Mittel nicht bewilligen sollte.

Er begründet diese, seine Auffassung.

In der weiteren Diskussion wird dargelegt, dass es zur Bezahlung dieser Beiträge keine Alternative gibt und dass die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Herr Rohde äußert dazu, dass die führenden Anwälte im Verwaltungsrecht, Frau Rossmann und Frau Bernhard kaum eine Möglichkeit sehen, um eventuelle Prozesse in der ersten Instanz zu gewinnen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V,  überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung der Altanliegerbeiträge für Schmutzwasser an den Zweckverband,

 

in Gesamthöhe von    85.200 €.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13             

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              13

Ja- Stimmen:              8             

Nein- Stimmen:              5

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -