26.01.2011 - 7 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Boot...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ø      Die Untere Naturschutzbehörde stellt keine Genehmigung in Aussicht!

 

Ø      für Schuppen konnte Ausnahme erteilt werden, nicht aber für Bootshäuser

 

Ø      Uferstreifen untersteht der Forst, somit ein Waldabstand von 30 m

 

Ø      Umnutzung stellt auch den Uferschutz höher

 

Ø      Kostenübernahme durch Bauherren sichern bis zur Gemeindevertretersitzung

 

Ø      Bauherr soll sich beim Landkreis über seine Möglichkeiten informieren

 

Ø      Gemeinde ist bereit zu planen

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage