07.02.2011 - 13 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung.

 

Herr Gwosdz vertritt dazu eine völlig abweichende Auffassung und äußert sich dazu, dass er unter unverzüglich einen weitaus kürzeren Zeitabschnitt versteht ca. 10 – 14 Tage und 4 Wochen wesentlich zu lang sind. Seiner Auffassung nach sollte unverzüglich wörtlich genommen werden und dieser Rechtsbegriff so ausgelegt werden, dass es sich um ohne schuldhaftes Zögern handeln sollte.

 

Herr Rohde versucht darzulegen, dass gerade der Zeitraum dazu dienen soll, damit die Bürger rechtsverbindlich diesen Begriff nachprüfen können, ohne jeweils einer Auslegung zu unterliegen.

 

Herr Gwosdz erklärt sich damit nicht einverstanden.

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow vom 11.08.2009, zuletzt geändert am 21.10.2009.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              2

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage