14.02.2011 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quandt erläutert umfangreich die Stellungnahme des Bauausschusses zur Biogasanlage Bobitz, wobei er auch die Anregungen der Raumordnung und des Umweltamtes erörtert. Sodann wird nach kurzer Diskussion über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen

     Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ wurden von den Bürgern keine

     Anregungen vorgebracht. 

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt.

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der  

    Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) beschließt die Gemeindevertretung den

    vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „ Biogasanlage Bobitz „

    für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Dambeck, Flur 1, Flurstücke- Nr. 20/4,

    23/36, 20/7 (teilw.)

    - südlich des Betriebsgeländes der Milchviehanlage – Landhof Bobitz , bestehend aus der

    Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              11

davon besetzte Mandate:              11

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

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