11.02.2008 - 10 1. Antrag auf Beschulung an einerörtlich nicht ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hasse erläutert, dass die nun folgenden Beschlussvorlagen sowohl im Hauptausschuss als auch im Sozialausschuss positiv bewertet wurden und bittet um deren Zustimmung.

 

Herr Becher erkundigt sich nach der Finanzierung dieser Ausgaben und erhält die Antwort, dass sie aus dem Bereich Schullastenausgleich beglichen werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule für das Kind Nele Krüger aus Scharfstorf zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               13

davon besetzte Mandate:                                                      12

davon Anwesende:                                                                9

Ja- Stimmen:                                                                         7

Nein- Stimmen:                                                                     2

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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