24.05.2011 - 4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Vorhabenbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 24.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller stellt die Abwägung vor.
- Regenwasser kann ggf. nicht in der Menge abgeleitet werden, da die Leitung evtl. zu klein ist. Hydraulischen Nachweis vorlegen.
- Löschwasser? Von wo kann was geholt werden? Teich bei Herrn Rohde
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 1 Altengerechtes Wohnen vorgebrachten Anregungen von
Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die
Stellungnahmen werden berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990
( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und
Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung
über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58)
beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1
Altengerechtes Wohnen für das Gebiet : Gemarkung Lübow, Flur 2, Flurstück- Nr. 7
innerhalb der Ortslage Lübow, Dorfstraße 7, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil
A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,5 kB
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