15.06.2011 - 10 Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen übt das ihr lt.

 

Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes gemäß

§ 25 BauGB für einen Teils des Gebietes des Bebauungsplanes 23 „Mühle“ der Gemeinde Bad Kleinen, für das Mühlengelände vom 15.07.2009

 

gegebene Vorkaufsrecht nicht aus.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              9

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage