11.10.2011 - 10 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Lübow beschließt dem Befreiungsantrag über die Abweichung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnanlage Wietow“, hier die Abweichung von den Baugrenzen (mit der Nebennutzung) und die Abweichung von der Dachform (Walmdach), für den Bau eines EFH auf dem Flurstück 124/2, Flur 1, Gemarkung Wietow zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage