19.10.2011 - 5 Beschluss über die Teileinziehung der Mühlenstr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Teileinziehung wird vom Landkreis nicht in Aussicht gestellt, daher wird vorgeschlagen, eine Tonnenbegrenzung für 7,5 t bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.

Das Gutachten sollte dem Landkreis zur Verfügung gestellt werden.

 

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Antrag des Planers vom 09.08.2011 auf Nutzung des Uferweges für den Baustellenverkehr im Rahmen der Trägerbeteiligung ist wie folgt zu beantworten;

 

Ø      kein Schwerlastverkehr, Tonnage ist auf 7,5 t zu begrenzen

Ø      Beweissicherung, Schäden sind durch den Verursacher zu beseitigen

Ø      Für die Sondernutzung ist die Gemeinde angemessen finanziell zu entschädigen. Über die Höhe der Entschädigungszahlung ist gesondert zu verhandeln.

 

Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschussvorschlag mit o. g. Änderungen zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Teileinziehung entsprechend gutachterlicher Feststellung der Mühlenstraße (Flst. 131/1) und des Uferweges (Flst. 271/1, 283/2, 295, 298/2) in Bad Kleinen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage