24.11.2011 - 7 Festsetzung der Anzahl der weiteren Mitglieder ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Hauptausschussmitglieder hatten hierzu eine geänderte Auffassung und schlagen 4 Mitglieder vor.

Diesem Änderungsvorschlag schließt sich der Amtsausschuss an und stimmt über den geänderten Beschlussvorschlag ab.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) legt der Amtsausschuss die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses auf vier Mitglieder fest. Jede amtsangehörige Gemeinde soll vertreten sein.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              29

davon besetzte Mandate:              28

davon Anwesende:              25

Ja- Stimmen:              25

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -