24.11.2011 - 7 Festsetzung der Anzahl der weiteren Mitglieder ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 24.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) legt der Amtsausschuss die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses auf vier Mitglieder fest. Jede amtsangehörige Gemeinde soll vertreten sein.