22.11.2011 - 4 Ablegen von Steinen im Bereich der öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Ausschusses erörtern sehr umfangreich die Beschlussvorlage, wobei der Vorsitzende auf die Gesetzlichkeiten, die in der Begründung dargestellt werden, hinweist.

 

Darüber, dass die Durchsetzung des Entfernens der Steine äußert kompliziert ist, sind sich die Mitglieder des Ausschusses jedoch bewusst. Die anhand des Bildmaterials aufgezeigten Örtlichkeiten, an denen die Bürger widerrechtlich Steine gelagert haben, sind nicht die Einzigen in der Gemeinde.

 

In der Diskussion wird jedoch auch deutlich, dass der Bauausschuss sich der Verantwortung der Gemeinde bewusst ist und daher der Gemeindevertretung eine diesbezügliche Beschlussfassung empfiehlt.

 

Die Verwaltung wird darum gebeten, sollte es zu der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung kommen, dass die betreffenden Bürger zunächst schriftlich aufgefordert werden, die Steine zu beseitigen, sie auf die schadensrechtlichen Konsequenzen hingewiesen werden und ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung gestellt wird.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Steine die von Anwohnern im Bereich der öffentlichen Straßen der Gemeinde Lübow abgelegt sind, sind von den Bürgern zu entfernen. Eine Sondernutzung in dieser Form ist nicht erlaubt und wird nicht geduldet.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              1

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

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