21.11.2011 - 4 Beratung über kommunale Baugrundstücke in der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 21.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Augustat legt Flurkarten mit Luftbildern der Ortsteile Ventschow, Alt Ventschow und Kleekamp vor.
Es werden mögliche Standorte für eine Bebauung beraten und kommunale Grundstücke angesehen.
Folgende Bereiche könnten perspektivisch für eine Bebauung in Frage kommen:
Ventschow Bereich der ehemaligen Molkerei
Das Grundstück steht zwar nicht in kommunalem Eigentum, bietet jedoch Platz für eine Bebauung.
Die im Vorfeld vorgebrachten Bedenken des Landkreises wegen Immissionsbelastungen und einem ungesunden Wohnumfeld sind nicht nachvollziehbar. So wurden in unmittelbarer Nähe des Geländes an der Hauptstraße kürzlich Wohnhäuser gebaut.
Hier gibt es keine diesbezüglichen Probleme. Herr Hunnig-Wesseler als Eigentümer der Fläche ist vom Amt zu fragen, ob prinzipiell Interesse an einer Bebauung der Fläche besteht.
Alt Ventschow
Im Ortsteil Alt Ventschow besitzt die Gemeinde mehrere Grundstücke. Zudem ist Herr Gebhardt auch interessiert, aus der ehem. LPG Fläche Bauland zu machen.
Der Gemeindevertretung soll vorgeschlagen werden, den Bereich Alt Ventschow entlang des Pappelweges mittels einer Satzung oder Bebauungsplan zu überplanen, um Baurecht zu schaffen. (Beschlussvorlage durch Bauamt)
Hinweis: Etappenweise sollte sodann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die alte Kopfsteinpflasterstraße wieder freigelegt werden.
Kleekamp
Im Ortsbereich verfügt die Gemeinde über keine bebaubaren Flächen mehr. Jedoch sollen die Eigentümer der freien Flurstücke 73, 82, 89 und 91 über die Möglichkeit informiert werden, ihre Grundstücke zu bebauen.
Die Beschlussvorlage VO/GV11/2011-225 zur Festsetzung von konkreten Flurstücken als Baugrundstücke soll von der Tagesordnung genommen werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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2,7 MB
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