07.12.2011 - 12 Abberufung von Mitgliedern aus dem Amtsausschuss

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die gesetzliche Grundlage, welche durch die Neufassung der Kommunalverfassung vom 04.09.2011 aufgetreten ist. Des Weiteren bittet er die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Abberufung mit Wirkung zum 31.12.2011 erfolgen soll, da noch eine Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen anberaumt wurde.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen über die so geänderte Beschluss ab.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 132 Abs. 2 und 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526), werden Herr Tribukeit, Herr Wohlgethan, Frau Dr. Marth und Herr Melich mit Wirkung zum 31.12.2011 aus dem Amtsausschuss abberufen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage