13.02.2012 - 16 Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 13.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Nadine Fust
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Den Mitgliedern der Gemeindevertretung liegt der Antrag der Familie Giercke, ihr Kind an einer nicht zuständigen Grundschule zu beschulen, vor.
Zunächst wird dem Ausschussvorsitzenden für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales die Möglichkeit gegeben, zu dieser Beschlussvorlage Stellung zu nehmen. Er legt den Standpunkt des Sozialausschusses dar, wobei im Ergebnis dieser Beratung davon ausgegangen wird, dass im Interesse der Erhaltung der Grundschule Bobitz, abweichend von den früheren Entscheidungen, eine Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereiches nicht gegeben werden sollte.
Die vorgetragenen Gründe der Familie sind nicht so schwerwiegend für das Wohl des Kindes, wie die überwiegenden öffentlichen Interessen.
Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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