13.02.2012 - 16 Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung liegt der Antrag der Familie Giercke, ihr Kind an einer nicht zuständigen Grundschule zu beschulen, vor.

 

Zunächst wird dem Ausschussvorsitzenden für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales die Möglichkeit gegeben, zu dieser Beschlussvorlage Stellung zu nehmen. Er legt den Standpunkt des Sozialausschusses dar, wobei im Ergebnis dieser Beratung davon ausgegangen wird, dass im Interesse der Erhaltung der Grundschule Bobitz, abweichend von den früheren Entscheidungen, eine Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereiches nicht gegeben werden sollte.

 

Die vorgetragenen Gründe der Familie sind nicht so schwerwiegend für das Wohl des Kindes, wie die überwiegenden öffentlichen Interessen.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule, der Grundschule Dorf Mecklenburg ab dem Schuljahr 2012/2013, für das Kind Hendrik Giercke zu.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              -

Nein- Stimmen:              7

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Damit ist der Antrag der Familie Giercke abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=70360&selfaction=print