28.02.2012 - 16 Antrag zur Errichtung von Werbeschildern in der...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Geist fragt an, warum Ziffer 3 von der Befristung ausgeschlossen wird. Herr Sawiaczinski antwortet darauf, dass es sich hierbei um die Bushaltestelle handelt. Diese Fläche ist zu vermieten per Vertrag.

 

Mit dem Zusatz einer Befristung auf 2 Jahren bzw. bis Inkrafttreten einer Werbesatzung, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt den folgenden Anträgen von Herrn D. Corleis (Inhaber der Freizeit Dorf Mecklenburg) befristet auf 2 Jahre bzw. bis Inkrafttreten der Werbesatzung, zuzustimmen. Ausgenommen von der Befristung ist der Punkt 3.

 

1.      Bushaltestelle Steffin- Änderung des Schriftzuges (siehe Anlage 1)

 

2.- Aufstellfläche Karow Anbringung eines festen Werbeschildes am Geländer                  

     (siehe Anlage 2)

 

3.- Bushaltestelle Schweriner Straße Dorf Mecklenburg – Antrag auf Nutzung der

     Seitenfläche des Buswartehauses (siehe Anlage 3)

 

      4.- Abnahme des Schildes vom Privatgrundstück (siehe Anlage 4)

 

      5.- Abnahme der Schilder Ortseingang Dorf Mecklenburg von Groß Stieten kommend,

           und gleichzeitige Aufstellung eines neuen Schildes, wie Nr. 3 (siehe Anlage 5)

 

6.- Aufstellungen von zwei festen Großflächenplakaten von Januar – Mai 2012 für die

                 Veranstaltung M. Wendler (siehe Anlage 6)

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:                -

Stimmenthaltungen:                1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                -

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage