21.03.2012 - 5 Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 21.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sporthallennutzung
Frau Dr. Stibbe erläutert die Notwendigkeit der Diskussion über die Nutzungsordnung im Rahmen der Haushaltssicherung der Gemeinde.
Als für den Ausschuss relevant sieht sie nicht die Diskussion über konkrete Beträge, sondern die grundsätzliche Regelung über Gebührenbefreiungen und Abstufungen von Gebühren.
Herr Kreher sieht sich im Zwiespalt, einerseits soll das Vereinsleben in der Gemeinde gefördert werden, andererseits stehen die Zwänge des Haushaltes dem gegenüber.
Von den Ausschussmitgliedern wird über die Kostendeckung der Veranstaltungen durch Eintrittsgelder diskutiert und Anhand von den Auftritten der Niederdeutschen Bühne erläutert.
Frau Voss meint, dass es aufgrund der Zahlung der Gage nicht möglich ist, die Veranstaltungen kostendeckend und mit einer hohen Nutzungsgebühr der Halle durchzuführen. Hohe Nutzungsentgelte werden dazu führen, dass die Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden können.
Ähnlich wird es den anderen Vereinen auch gehen.
Die Ausschussmitglieder unterbreiten nach einiger Diskussion folgenden Vorschlag:
Die Gebühren zur Nutzung der Halle sollen bei Veranstaltungen nur noch nach kommerziellen Zwecken und gemeinnützigen Vereinszwecken unterschieden werden. Danach soll nach Kalkulation ein Betrag festlegt werden, der z.B. entsprechend der Vorstellungen des Sozialausschusses für Vereinsveranstaltungen um ca. 200,00 , für kommerzielle Veranstaltungen 400,00 betragen könnte.
Eine Gebührenbefreiung soll entfallen, alle müssen für die Nutzung nach dem oben genannten Vorschlag zahlen.
Der genaue Betrag soll im Finanzausschuss festgelegt werden.
Die Satzung soll so formuliert werden, dass die Zahlung der höheren Gebühr nicht in der Form umgangen werden kann, dass ein Verein gegründet wird, der die eigentlich kommerzielle Veranstaltung anmeldet und durchführt und sich darauf beruft, auch ein Verein der Gemeinde zu sein.
Mensanutzung
Nach einiger Diskussion einigen sich die Sozialausschussmitglieder auf folgende Empfehlung:
Für die Mensa soll eine gesonderte Nutzungsordnung erarbeitet werden. Diese soll die Nutzungen genau definieren.
Unter Berücksichtigung der Auflagen der Baugenehmigung sollen folgende Nutzungen möglich sein:
Bei großen Veranstaltungen in der Halle die Nutzung der Mensa für das Büffet und Catering.
Nutzung für alle Veranstaltungen, die behindertengerecht und in den frühen Abendstunden enden, spätestens jedoch nach den Vorschriften der Baugenehmigung, z.B. Rentnerweihnachtsfeiern, Veranstaltungen des ASB, sonstige Seniorenveranstaltungen, Möglichkeiten von Lesungen, z.B. durch Heimat- und Kulturverein, Bibliothek usw.
Genaue Festlegung zu Nutzungszeiten in der Woche und am Wochenende sowie in den Ferien und außerhalb der Ferien unter Abstimmung mit der Schule.
Mensaordnung
Es wird über die Inhalte, die Formulierungen, die Umsetzung der Mensaordnung und die Pflicht, das Essenangebot anzunehmen, diskutiert.
Frau Rauhöft erklärt sich bereit, im Rahmen des Angebotes der Ganztagsschule und der Umsetzung einer kulturvollen Esskultur, die sich auch in den Formulierungen der Mensaordnung wiederfindet, die Aufsicht und Umsetzung zu übernehmen.
Nach einiger Diskussion werden folgende Festlegungen getroffen:
Für die Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der Mensaordnung ist die Schule verantwortlich.
Da die Schule an der Erarbeitung mitgewirkt hat, werden der Inhalt und die Formulierungen in der Mensaordnung der Schule überlassen.
Der Sozialausschuss stimmt der Mensaordnung in der vorliegenden Form zu.
Anlagen zur Vorlage
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