11.04.2012 - 7 B-Plan Nr. 5 "Photovoltaikanlage Fichtenhusen" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Inverstoren, Betreiber und das Planungsbüror die Errichtung der Photovoltaikanlage stellen sich vor. Herr Erhard, als einer der Projektentwickler, erläutert das Vorhaben und gibt Auskunft zum erwarteten Umsatz und zum städtebaulichen Vertrag, der mit der Gemeinde geschlossen werden muss.

 

Herr Hufmann, als Planer, erläutert das Projekt und die Verfahrensweise. Es wird nach den Kosten, der Kostentragung und der Renaturierung gefragt. Durch die anwesenden Projektentwickler und Planer werden die Fragen beantwortet.

 

Die Abgeordneten sprechen sich für die Errichtung der Photovoltaikanlage aus.

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Beschluss

Beschluss:

1)              r das in der Anlage dargestellte rd. 23,5 ha große Gebiet in der Gemeinde Groß Stieten, umfassend das Kiesabbaugebiet zwischen Groß Stieten und Fichtenhusen, gelegen südlich der Verbindungsstraße von Groß Stieten nach Fichtenhusen und nördlich der Tierzuchtanlage Losten (Gemeinde Bad Kleinen) soll der Bebauungsplan Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung „Solaranlage Fichtenhusen" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 12/1, 12/2, 14/1 sowie 10/1 (teilw., Fläche für die verkehrliche Erschließung), Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

2)              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Innerhalb des Geltungsbereiches soll ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik-Anlage" ausgewiesen werden. Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches eine großflächige Photovoltaik-Anlage zu errichten.

3)              Die Gemeinde beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines               Erörterungstermins durchzuführen.

4)              Der Entwurf des Bauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Groß Stieten und der               Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5)              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werdennnen und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

6)              Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

7)              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              6

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Die Planer verlassen die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage